DGP fordert flächendeckende Versorung mit Palliativmedizin

09.09.2010 15:21 Uhr

Dresden (dapd-lsc). Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) beklagt Strukturdefizite bei der Palliativversorgung in Deutschland. "Wir benötigen einen flächendeckenden Auf- und Ausbau von Versorgungs- und Betreuungsstrukturen", forderte DGP-Präsident Christof Müller-Busch am Donnerstag in Dresden. Obwohl es einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende Versorgung gebe, werde dieser nicht bundesweit flächendeckend umgesetzt. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung sieht hingegen keinen Bedarf zu Veränderungen und will den Patientenwillen verstärkt in den Mittelpunkt stellen. Neben der Versorgung mit Palliativmedizin forderte die DGP auch eine bessere Qualifikation von im Gesundheitswesen tätigen Menschen zu diesem Thema. Noch immer seien die professionellen Helfer nicht ausreichend über vorhandene Angebote informiert, sagte Müller-Busch. Entsprechende Diskussionen möchte die DGP bis Samstag (11. September) auf einem Kongress in Dresden führen. Dazu werden rund 2100 Teilnehmer in Workshops, Plenarveranstaltungen und Diskussionsrunden über die Zukunft der Palliativmedizin in Deutschland sprechen. Zudem werde es um eine bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen medizinischen Fachbereichen gehen, sagte Müller-Busch. Angesichts des demografischen Wandels prognostizierte die DGP für die kommenden Jahre einen steigenden Bedarf an Palliativmedizin. "Zwischen 50 und 70 Prozent der sterbenden Menschen werden in der letzten Phase ihres Lebens eine palliative Behandlung benötigen", sagte der Verbandschef. Derzeit liege der Bedarf noch bei rund zehn Prozent. Dennoch erhalte im Moment nur jeder Vierte eine Behandlung. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung mahnte hingegen eine stärkere Beachtung des Patientenwillens an. Nach Angaben des geschäftsführenden Vorstands Eugen Brysch wurden die Patienten laut einer Studie der Ruhr Universität Bochum in sechs Prozent der untersuchten Fälle nicht über eine mögliche Lebensverkürzung informiert. Gerade aus Patientensicht müsse die DGP für ethische und rechtliche Klarheit sorgen. Eine Veränderung der gesetzlichen Regelungen sind ...

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